Integration Sekundar

Integration in ostbelgischen Sekundarschulen

Am Ende der Primarschulzeit muss ein neues Kaleido-Gutachten erstellt werden, in dem der sonderpädagogische Förderbedarf überprüft wird, damit der Schüler auch weiterhin die sonderpädagogischer Förderung erhält.
Daraufhin findet in der Schule eine Förderkonferenz statt, bei der alle Parteien zusammen folgende Entscheidungen treffen:

 

  • Beschulung nach Rahmenplan / individueller Förderplan
  • Fördermittel
  • Förderziele
  • Fördermaßnahmen
  • Unterrichtsform (A- oder B-Klassen)
  • Förderort. Hier muss abgeschätzt werden, welche Sekundarschule am besten auf die spezifischen Bedürfnisse des Schülers eingehen kann und wird.

 

Die Förderschwerpunkte können in den Bereichen Lernen, Sprache, Motorik, Autismus, Teilleistungsstörungen, etc. festgelegt werden.
Die Absicht der Integration ist es, den Schüler bei dieser Veränderung zur Seite zu stehen, ihn zu motivieren und zu unterstützen, damit er die festgelegten Förderziele erreichen kann. Auch wird ihm weiterhin ein integratives Schulsystem angeboten, das in Absprache mit den Lehrern und zum Wohle des Schülers in der Klasse oder mittels einer Einzelförderung geschieht.
Schüler, die den Grundschulabschluss nicht haben, können diesen innerhalb von 2 Jahren im Sekundarbereich nachholen. Erhalten sie das Abschlusszeugnis der Grundschule, können sie im allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufe starten. Bleibt weiterhin ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen (Kaleido-Gutachten), kann der Schüler in den Genuss von Integrationsstunden kommen, sofern die aufnehmende Schule dem zustimmt.
Erhalten Schüler nicht das Abschlusszeugnis der Grundschule, bestehen mehrere Möglichkeiten:

 

Orientierung zum allgemeinbildenden Unterricht

Weist der Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf in bestimmten Bereichen auf (z.B. Hör- oder Sehbeeinträchtigung, Autismus, etc.) und konnte nicht das Abschlusszeugnis der Primarstufe erhalten, besteht die Möglichkeit, dass Kaleido Ostbelgien ein neues Gutachten erstellt und der Schüler zum allgemeinbildenden Unterricht orientiert wird. In diesem Fall kann eine weitere Begleitung durch geschultes Fachpersonal stattfinden, sofern die aufnehmende Sekundarschule dazu bereit ist.
 

Berufliche Abteilung bzw. differenzierter Unterricht im Sekundarschulwesen

Hier hat der Schüler die Möglichkeit, seinen Grundschulabschluss innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.
Besteht er das 3. Jahr der beruflichen Abteilung, kann er eine Lehrausbildung beginnen oder weiter die berufliche Abteilung besuchen.
Auch in der beruflichen Abteilung (RSI) haben die Schüler die Möglichkeit, weiterhin integrativ gefördert zu werden, falls die Förderkonferenz dies für angemessen befindet.
 
Sollte sich das Förderschulwesen als der geeignete Förderort erweisen, besteht für jeden Integrationsschüler die Möglichkeit, seine schulische Laufbahn in der berufsbildenden Abteilung in der Fördersekundarschule fortzusetzen.
Im Diplom des Schülers wird nicht vermerkt, dass er integrativ betreut wurde.

Kontakt:

 

Christiane Feldmann

Christiane Feldmann

Hochstraße 104

4700 Eupen

Tel.: +32 87 68 74 71

Gsm: +32 490 44 80 04

christiane.feldmann@zfp.be

 

 

 

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